27. Mai 2009

Änderung der Bauordnung in Schleswig-Holstein

Seit dem 01.05.2009 gilt die geänderte Landesbauordnung (LBO). Für Wohnungseigentümer und Mieter ist besonders interessant, dass die Frist zur Nachrüstung von Rauchmeldern bis zum 31.12.2010 verlängert wurde (§ 49 Abs. 4 LBO). Außerdem wurde die Nachrüstung von Wasserzählern bis zum 31.12.2020 festgeschrieben, aber nur, wenn der Aufwand nicht unverhältnismäßig hoch ist (§ 44 Abs. 2 LBO).