Die WEG-Reform 2007 bleibt aktuell
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist zum 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Die Reform bringt zahlreiche Änderungen für Eigentümergemeinschaften und Verwalter mit sich:
- Eine Beschluss-Sammlung ist zu führen
- Die Einberufungsfrist zur Versammlung beträgt min. zwei Wochen
- Konkretisierung der Teilrechtsfähigkeit der Gemeinschaft
- Deutliche Erweiterung der Beschlusskompetenz
- Verbesserung der Stellung der WEG bei Zwangsversteigerungen
- Erstverwalterbestellung durch Bauträger für drei Jahre
- Vereinfachungen bei Aufteilungsplan & Abgeschlossenheitsbescheinigung