28. Juli 2015

Legionellenprüfung

Nach der zweiten Novellierung der Trinkwasserverordnung müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Sollte ein Mieter aufgrund von verunreinigtem Trinkwasser zu Schaden kommen, kann der Vermieter im Rahmen der vernachlässigten Verkehrssicherungspfliocht haften.

Die neuen Vorschriften sollten von Vermietern und Verwaltern unbedingt beachtet werden.