Kernbotschaft: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) darf per Mehrheitsbeschluss die Kostenverteilung für die Instandhaltung und den Austausch von Fenstern grundlegend neu regeln – selbst wenn die Teilungserklärung bisher das...
Kernbotschaft: Der BGH klärt, unter welchen Bedingungen die Kosten für bauliche Veränderungen (z. B. eine neue Video-Gegensprechanlage oder Aufzugsnachrüstung) von allen Eigentümern getragen werden müssen, auch wenn nicht alle...
Kernbotschaft: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) darf bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit beschließen, auch wenn diese das Erscheinungsbild der Anlage grundlegend verändern. Ein einzelner Eigentümer kann solche...
Ein Nießbraucher von Wohnungseigentum ist nur mit Ermächtigung des Wohnungseigentümers zur Beschlussanfechtung befugt. Die Ermächtigung muss innerhalb der Klagefrist offengelegt werden oder offensichtlich sein.
Wenn mehrere Wohnungen nur teilweise identischen Miteigentümern gehören oder wenn der Miteigentümer einer Wohnung zugleich Alleineigentümer einer anderen Wohnung ist, haben die Eigentümer jeder Wohnung bei Geltung des...
Eine Vorgabe in der Teilungserklärung, dass einzelne Gebäude einer Mehrhausanlage kosten- und verwaltungsmäßig wie real geteilte Grundstücke behandelt werden sollen, ist im Zweifel umfassend gemeint.
Durch die Gemeinschaftsordnung können (nicht rechtsfähige) Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und eigener (partieller) Beschlusskompetenz gebildet werden.