Einbau von Rauchwarnmeldern
Ein Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden, wenn er die Wohnung bereits selbst mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hatte. Als Grund reicht z. B. aus, dass der Vermieter die Wartung der Rauchwarnmelder einheitlich durchführen lassen möchte.
(BGH, Urteil vom 17.06.2015, VIII ZR 261/14)