Absenkungsbeschlüsse: Keine isolierte Anfechtung und Zulässigkeit von Kombinationsbeschlüssen
Kernbotschaft: Ein Beschluss über die Absenkung der Beschlussfähigkeitsschwelle (Quoren-Absenkung) kann nicht isoliert angefochten werden, wenn er mit anderen Regelungen in einem einzigen Beschluss verbunden ist. Zudem ist es rechtlich zulässig, mehrere unterschiedliche Gegenstände in einem gemeinsamen WEG-Beschluss zusammenzufassen.
Hintergrund des Falles
In der Praxis der Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) kommt es häufig vor, dass Eigentümerversammlungen mangels anwesender oder vertretener Stimmen zunächst nicht beschlussfähig sind. Um dies zu verhindern, beschließen Gemeinschaften oft die sogenannte Quoren-Absenkung (also die Herabsetzung der Anforderungen an die Beschlussfähigkeit für Folgeversammlungen).
Häufig wird dieser Absenkungsbeschluss in derselben Versammlung direkt mit dem eigentlichen Sachbeschluss (z. B. einer Sanierungsmaßnahme oder einer baulichen Veränderung) in einem einzigen kombinierten Beschluss gekoppelt. Genau das war Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landgericht Berlin II.
Die Entscheidung des LG Berlin II (Urteil vom 05.05.2026 – 56 S 42/25 WEG)
Das Landgericht Berlin II hat klargestellt, dass Wohnungseigentümer mehrere Regelungsgegenstände – wie etwa die Absenkung des Beschlussquorums und den eigentlichen sachlichen Beschluss – problemlos in einem einzigen, kombinierten Beschluss zusammenfassen dürfen. Ein solches Vorgehen verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot oder das Trennungsprinzip.
Wichtig für die Rechtspraxis ist vor allem die Konsequenz für gerichtliche Anfechtungsverfahren: Wenn ein solcher kombinierter Beschluss gefasst wird, kann der Teil, der die Absenkung des Quorums betrifft, nicht losgelöst („isoliert“) von den übrigen Beschlussinhalten angefochten werden. Wer gegen den Beschluss vorgehen möchte, muss den Gesamtbeschluss im Rahmen der regulären Anfechtungsfrist und unter Berücksichtigung aller Bestandteile angreifen.
Bedeutung für die Praxis
- Effizienz bei Versammlungen: Die Bündelung von Quoren-Absenkung und Sachbeschluss in einem Aufwasch ist rechtssicher und erleichtert die Beschlussfassung in großen oder schwer mobilisierbaren Eigentümergemeinschaften erheblich.
- Keine isolierten Angriffe: Einzelne Eigentümer können sich im Streitfall nicht die „Rosinen herauspicken“ und nur die Quoren-Regelung anfechten, während der eigentliche Sachinhalt unangetastet bleibt (oder umgekehrt). Das schützt gefasste Beschlüsse vor taktischen und fragmentierten Klagen.
(LG Berlin II, Urteil vom 05.05.2026, 56 S 42/25 WEG)