Kostenzuweisung an Untergemeinschaft gilt umfassend
Eine Vorgabe in der Teilungserklärung, dass einzelne Gebäude einer Mehrhausanlage kosten- und verwaltungsmäßig wie real geteilte Grundstücke behandelt werden sollen, ist im Zweifel umfassend gemeint.
(BGH, Urteil v. 26.6.2020, V ZR 199/19)