WEG-Beschlussanfechtung durch Nießbraucher
Ein Nießbraucher von Wohnungseigentum ist nur mit Ermächtigung des Wohnungseigentümers zur Beschlussanfechtung befugt. Die Ermächtigung muss innerhalb der Klagefrist offengelegt werden oder offensichtlich sein.
(BGH, Urteil vom 27.11.2020, V ZR 71/20)