Miethaus- und vermietete Eigentumswohnung

Ob Eigentumswohnung oder Mietwohngebäude, als Vermieter hat man es nicht leicht. Eine sich ständig ändernde (mieterfreundliche) Rechtsprechung und immer besser informierte oder schwierige Mieter verunsichern oder belasten viele Vermieter. Die Verwaltung und Pflege der Mietverhältnisse nimmt den Vermieter zunehmend in Anspruch.

Schon die Vermietung der Wohnung mit Mieterauswahl und Mietvertragsabschluss entscheidet oft über den Erfolg des Mietverhältnisses. Werden hier Fehler gemacht, lassen sich diese später meist nicht mehr korrigieren und wirken sich erheblich auf die Rentabilität des Grundvermögens aus. Schon zu Beginn wird also der Grundstein für eine auf Dauer erfolgreiche Vermietung gelegt.

Ihre zur Verfügung stehende Zeit erlaubt es Ihnen nicht, sich ständig um Ihre Kapitalanlage zu kümmern und sich fortlaufend miet- und schuldrechtlich fortzubilden? Nach meiner Beauftragung können Sie sich beruhigt anderen Aufgaben widmen. Ich übernehme für Sie die Wahrung Ihrer Interessen an Ihrer Immobilie, rechtssicher und persönlich.

Dabei achten wir auf einen guten Kontakt zu Ihren Mietern, der freundlich und nach den Grundsätzen der Wahrheit und Klarheit geführt wird. Erfahrung, Sachverständnis und persönliches Engagement helfen, Konflikte bereits vor der Entstehung zu verhindern. Pünktliche Mietzahlungen, ein schonender Umgang mit der Mietsache und ein ordnungsmäßiges Verhalten des Mieters sind jedoch oberstes Gebot.

Sie erhalten von und übersichtliche Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben Ihres Grundeigentums. Selbstverständlich führen wir für jede Verwaltung, sei es eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus, ein separates Treuhandkonto.

Am Ende eines Quartals erhalten Sie eine Verwaltungsabrechnung mit übersichtlichen Aufstellungen, einmal jährlich erstellen wir für Sie eine Abrechnung Ihrer Einnahmen und Ausgaben zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt oder zur weiteren Verwendung für Ihren Steuerberater sowie auf Wunsch weitere Aufwands- und Ertragsanalysen, wie Kostenstrukturen und –verläufe oder Kostenvergleiche mit Vorjahres- oder Durchschnittswerten (Benchmarking).

Einmal im Jahr bekommen Ihre Mieter eine Betriebskostenabrechnung, bei der Abrechnungs- und Ausschlussfristen, strenge formale Anforderungen und der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz beachtet werden müssen.

Auf Wunsch kann das gesamte Mietverhältnis ausschließlich über uns abgewickelt werden. Die Kommunikation mit dem Mieter führt dann ausschließlich der Verwalter, der Eigentümer kann vollständig im Hintergrund bleiben.